Wir beraten Sie hinsichtlich der Erstellung von Verträgen zur Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen zur Regelung der Folgen Ihrer Trennung und Scheidung- auch finanziell.
Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Scheidungsfolgen formbedürftig sind. Liegt eine formbedürfte Regelung vor, ist der gesamte Vertrag formbedürftig und muss entweder notariell beurkundet werden oder bei Gericht einvernehmlich unter anwaltlicher Vertretung auf beiden Seiten gerichtlich protokolliert werden.
Eine einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen vermeidet eine Verzögerung der Ehescheidung.